Barrierefreiheit

Das Inist verpflichtet sich, seine Websites gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 barrierefrei zugänglich zu machen.

Zu diesem Zweck werden derzeit Barrierefreiheitstests auf dieser Website durchgeführt. Diese Bewertungen zielen darauf ab, mögliche Abweichungen von den Kriterien des Allgemeinen Referenzrahmens zur Verbesserung der Barrierefreiheit (RGAA) zu identifizieren und diese so schnell wie möglich zu korrigieren.

Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, einen universellen Zugang zu unseren Online-Inhalten und -Diensten zu gewährleisten.

Falls Sie Schwierigkeiten haben, auf eine Information oder einen Dienst zuzugreifen, können Sie uns unter webmestre@inist.fr kontaktieren.

Diese Erklärung wird regelmäßig aktualisiert, um den Fortschritt der Verbesserungen widerzuspiegeln.

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